Aus unserer Satzung und der Beitragsordnung vom 25. März 2025 ergeben sich aktuell folgende Beiträge:
| Mitgliedschaft | Jahresbeitrag |
|---|---|
| Vollmitgliedschaft | 60,00 € |
| Mitgliedschaft im Ruhestand/ Erwerbslose (auf Antrag) | 20,00 € |
| Studentische Mitglieder (auf Antrag) | im 1. Jahr beitragsfrei, danach 10,00 € |
| Mitgliedschaft für Hochschulen und Institutionen | 200,00 € |
| Fördermitgliedschaft | 60,00 € |
| Ehrenmitgliedschaft | beitragsfrei |
Vollmitgliedschaft
Jede Wissenschaftlerin, die in der Infektionsforschung und den daran angelehnten medizinischen, biomedizinischen und klinischen Disziplinen tätig ist oder war, kann ordentliches Mitglied werden und wird als natürliche Person Vollmitglied. Für Vollmitglieder gilt ein regulärer Jahresbeitrag von 60 €. Mitgliedschaften beziehen sich vornehmlich auf den deutschsprachigen Raum. Ordentliche Mitglieder haben bei den Mitgliedsversammlungen Stimm- und Wahlrecht.
Mitgliedschaft im Ruhestand und Erwerbslose
Natürliche Personen, die ordentliche Mitglieder sind und sich bereits im Ruhestand befinden oder erwerbslos sind bzw. werden, können mit entsprechendem Nachweis einen reduzierten Jahresbeitrag von 20 € beantragen. Bei der Mitgliederversammlung sind sie weiterhin stimm- und wahlberechtigt.
Studentische Mitgliedschaft
Studierende der Infektionsforschung und den daran angelehnten medizinischen, biomedizinischen und klinischen Disziplinen können mit entsprechendem Nachweis einen reduzierten Jahresbeitrag von 10 € beantragen und sind im ersten Jahr von der Beitragspflicht befreit. Als ordentliche Mitglieder sind bei der Mitgliederversammlung sowohl stimm- als auch auch wahlberechtigt.
Hochschulmitgliedschaft
Universitäten, Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen und andere Fachgesellschaften können als juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts Hochschul- bzw. institutionelle Mitglieder werden, wenn sie die Ziele des Vereins unterstützen. Hochschul- und institutionelle Mitglieder sind als ordentliche Mitglieder stimm- und wahlberechtigt und nehmen durch die Entsendung einer Delegierten an der Mitgliederversammlung teil.
Fördermitgliedschaft
Eine natürliche Person sowie jede juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts kann Fördermitglied werden, wenn sie die Ziele des Vereins unterstützt. Fördermitglieder haben kein Stimmrecht und Wahlrecht in der Mitgliederversammlung. Juristische Personen als Fördermitglied können eine Delegierte zur Mitgliederversammlung entsenden.
Ehrenmitgliedschaft
Mitglieder oder sonstige Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, können auf Vorschlag des Vorstands von der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Ehrenmitglieder haben kein Stimmrecht und Wahlrecht in der Mitgliederversammlung.
Die Beitragsordnung
Hier können Sie die Beitragsordnung als PDF ansehen und herunterladen:
